Ein Dasein ohne Internet und digitale Technologien – nicht vorstellbar. Sie bereichern den Alltag, unterstützen den Fortschritt im Businessumfeld und gestatten eine umfassende globale Verknüpfung. Jedoch sind mit den zahlreichen Nutzen auch substantielle Risiken und Gefahren verbunden. Internetkriminalität, Desinformationskampagnen und digitale Spionage haben sich zu prominenten globalen Bedrohungen konzipiert. In Betracht jener Gefahrenlage hat die Europäische Union eine robuste Cybersicherheitsstrategie formuliert. Welche spezifischen Regelungen diese Strategie umfasst und wie sie die Firmen und Einzelpersonen in der EU prägt, wird im folgenden Text beschrieben.

Remote Work anstatt Büroarbeit, virtuelle Meetings anstatt Meetingraum, Online-Shopping anstatt Einkaufsbummel: In den letzten Jahren hat sich unser tägliches Leben, sowohl privat als auch im Beruf, immer mehr ins Internet verschoben. Das erstaunt kaum: Bekanntermaßen bringt die Digitalisierung mitsamt der steigenden Nutzbarkeit von Online-Diensten sowie Online-Angeboten komfortable, hochflexible sowie zeitsparende Alternativen zu herkömmlichen Lebens- wie auch Arbeitsweisen.

Doch wo Licht ist, da fällt auch Schatten: Die zunehmende Online-Präsenz ruft vermehrt Kriminelle auf den Plan, die von den globalen und anonymen Strukturen des Internets profitieren. Ob es um Datendiebstahl, digitale Nötigung oder etwa virtuelles Stalking geht, die Spanne der denkbaren kriminellen Handlungen ist groß und betrifft global sowohl Einzelpersonen als auch Firmen, Behörden und Bildungseinrichtungen. Diese Tendenz dürfte zukünftig noch steigen, da bis 2025 vermutlich 41 Milliarden Geräte weltweit mit dem Internet der Dinge verknüpft sein werden.

Die global entstehenden Schäden erlangen inzwischen eine Billionenhöhe!
Die deutsche Wirtschaft allein erleidet aktuell durch Internetangriffe jährlich Schädigungen in Höhe von ca. 206 Milliarden Euro – ganz zu schweigen von den enormen Reputationsschäden und dem Entfall an Konkurrenzfähigkeit.
Um den umfangreichen und pausenlos alternierenden Bedrohungslagen effizient zu begegnen, hat die Europäische Union im Dezember 2020 ihre innovative Strategie zur Cybersicherheit für die digitale Dekade bekannt gegeben.

EU-Cybersicherheitsstrategie: Richtschnur für digitale Sicherheit in Europa!

Die europäische Cybersicherheitsstrategie ist viel mehr als bloß ein politisches Statement; jene ist ein umfangreicher Masterplan für die Zukunft der digitalen Sicherheit in Europa und hierüber hinaus. Sie hat das Ziel, einen digitalen Raum zu schaffen, welcher nicht bloß sicher ist, sondern auch die Grundwerte sowie Grundrechte der EU-Bürger, der Wirtschaft und der Gesellschaft beschützt.

Die Strategie ist in drei zentrale Aktionsbereiche gegliedert:
1. Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der technologischen Souveränität: Jener Teil konzentriert sich auf die Kräftigung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen, beispielsweise dem Gesundheitswesen, der Energieinfrastruktur sowie dem Verkehrssektor. Unterschiedliche Regelungen, wie das Programm zur Cyber-Sicherheitszusammenarbeit, kurz CSC, sowie die NIS2-Richtlinie, sollen den Schutz der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten gegen Cyberbedrohungen garantieren. Des Weiteren ist die Umsetzung eines KI-gestützten Netzwerks von Sicherheitszentren vorgesehen, welches als "EU-Cyberschild" dienen soll.
2. Entwicklung operativer Fähigkeiten für Prävention, Abschreckung und Reaktion: Die EU ist dabei, eine zentrale Cyberkoordinierungsstelle zu implementieren, welche die Teamarbeit zwischen den diversen EU-Organen sowie den nationalen Behörden optimieren soll. Obendrein sollen die diplomatischen Werkzeuge der EU im Gebiet der Cyberdiplomatie erweitert sowie die Kenntnisse zur Cyberabwehr fortentwickelt werden.
3. Förderung eines weltweit offenen und sicheren Cyberraums: Jener Aktionsbereich zielt darauf ab, eine regelbasierte weltweite Anordnung im Cyberraum zu fördern. Die EU will ihre internationale Kooperation intensivieren und im Zuge dessen Normen und Standards erarbeiten, welche im Einklang mit den Werten der EU sind. Überdies ist der Aufbau von Cyberkapazitäten in Drittstaaten ein zentraler Baustein dieses Bereichs.

EU-Cybersicherheitsstrategie: Wichtige Regelungen auf einen Blick!

Die Europäische Union hat in der Cybersicherheitsstrategie etliche Schlüsselinitiativen und Regulierungen verankert, die darauf aus sind, eine digitale Robustheit der Mitgliedstaaten zu bestärken und einen soliden digitalen Raum zu erzeugen.
Im Weiteren werden einige der wichtigsten Regelungen detailliert erläutert:
• Initiative zur Kollaboration in der Cybersicherheit: Als integraler Bestandteil der Cybersicherheitsstrategie der EU setzt die Initiative zur Kollaboration in der Cybersicherheit, oder knapp CSC, einen Fokus auf die Verstärkung der kollaborativen Vorhaben zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie dritten Ländern. Der Anreiz besteht darin, kollektive Schwierigkeiten sowie Probleme im Gebiet der Cybersicherheit wirksam zu bewältigen. Es wird angestrebt, durch den Austausch bewährter Vorgehen und der Verteilung von Informationen, ein überlegenes Niveau an Cybersicherheit zu gestalten.
• NIS2-Direktive: Die NIS2-Richtlinie, die Evolution der ehemaligen NIS-Richtlinie, integriert rigide Sicherheitsvorschriften für essenzielle Infrastrukturen und Dienste. Unternehmen wie auch Organisationen müssen zwingend adäquate Strategien zur Abwehr der IT-Systeme sowie Netzwerke einführen. Bei Zuwiderhandlungen sind schwere Sanktionen vorgesehen.
• Gesetz zur Cyber-Resilienz: Die Vorschrift zur Cyber-Resilienz, kurz als CRA bekannt, verfolgt das Ziel, die Widerstandsfähigkeit gegen Internetkriminalität zu verstärken. Sowohl Firmen als auch staatliche Einrichtungen sind dazu angewiesen, präventive Handlungen zu unternehmen, um ihre Informations- sowie Kommunikationssysteme vor Cyberbedrohungen und Cyberkriminalität effektiv zu sichern.
• Regelung der Integration von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen: Jene spezifische Regel klärt, wie künstliche Intelligenz im Bereich des Gesundheitswesens sicher integriert werden kann. Jene bezweckt, mögliche Datenschutzrisiken zu reduzieren, während sie zeitgleich die vorteilhaften Aspekte jener Technologie zur Geltung führt.

Europäische Cybersicherheitsstrategie: Die Vorteile eines koordinierten Ansatzes für die Internetsicherheit!

In einer digitalisierten Ära, in der die Internetkriminalität rasant zunimmt und die Gefahren immer raffinierter wie auch komplexer werden, ist ein koordiniertes Vorgehen in der Internetsicherheit nicht bloß erwünscht, sondern eine zwingende Notwendigkeit.
Dieser koordinierte Ansatz ermöglicht die Generierung eines einheitlichen Regelungsrahmens, der die Harmonisierung und Verbesserung der Cybersicherheitspraktiken in den jeweiligen Mitgliedstaaten vereinfacht. Außerdem stellt ein solcher Kontext sicher, dass sämtliche Mitgliedstaaten einen gleich guten Standard im Management der Internetsicherheit erfüllen, wodurch das Risiko erfolgreicher Internetangriffe verkleinert wird.
Darüber hinaus hat die koordinierte Cybersicherheitsstrategie weitreichende Vorteile: Sie schafft nicht nur eine einheitliche Front gegen Internetgefahren, sondern fördert ebenso die Teamarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Das wiederum stärkt die generelle Absicherung wie auch Resilienz im digitalen Raum der EU und hat ebenso relevante Wichtigkeit für die wirtschaftliche Zuverlässigkeit sowie das grundsätzliche Wohl der EU-Bürger.

Europäische Cybersicherheitsstrategie: Schlüsselgesetzgebungen und ihre Bedeutung für Unternehmen!

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren erhebliche Mühen umgesetzt, um die Cybersicherheitslandschaft in der EU zu bestärken. Zu jenem Zweck wurden speziell kreierte Richtlinien, Verordnungen wie auch Gesetze erlassen. Diese Regelwerke schützen nicht nur die digitale Landschaft und die privaten Daten der Bürger, sondern auch die Unternehmen, die im digitalen Raum aktiv sind.

Zu den Schlüsselgesetzgebungen zählen:

  • Deutsches BSI-Gesetz: In der Bundesrepublik fungiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Regulierer für Cybersicherheit. Das BSI-Gesetz erklärt die Zuständigkeiten sowie Befugnisse jener Institution und schafft einen unerlässlichen Teil zum Schutz der Informationssicherheit binnen Deutschlands.
  • NIS-Direktive: Jene Richtlinie auf EU-Ebene konkretisiert die Verantwortlichkeiten von Wirtschaftsakteuren und Organisationen im Gebiet der Internetsicherheit und begünstigt die kollaborative Interaktion zwischen den Mitgliedstaaten zur Abwehr von Cybergefahren.
  • eIDAS-Regulierung: Jene Regelung lenkt die Anwendung elektronischer Identifizierungs- und Vertrauensdienste binnen der EU und sichert sowohl ihre Interoperabilität sowie ebenso die Integrität wie auch Sicherheit.
  • Nationale Gesetze zur IT-Sicherheit: Innerhalb der verschiedenen Mitgliedsländer der EU gibt es weitere Gesetzgebungen für die IT-Sicherheit, welche Unternehmungen und Institutionen dazu anhalten, ihre informationstechnologischen Systeme vor Internetgefahren abzusichern.
  • EU-DSGVO: Jene allumfassende Verordnung etabliert strenge Richtlinien für die Umgangsweise von personenbezogenen Daten und setzt komplexe Sanktionen für Verstöße gegen jene Normen fest. Firmen, die die aktuellen Cybersicherheitsvorschriften nicht einhalten, müssen mit hohen Strafen und Sanktionen planen. Daher ist eine kontinuierliche Überprüfung der Informations- und Kommunikationssysteme unentbehrlich, um die Einhaltung der geltenden Cybersicherheitsvorschriften sicherzustellen.

EU-Cybersicherheitsbehörden: Wer macht was?

In der EU gibt es mehrere professionelle Behörden wie auch Organisationen, die sich der Cybersicherheit widmen.

An vorderster Front ist die European Union Agency for Cybersecurity, knapp ENISA. Sie ist die zentrale Anlaufstätte für Fragen rund um die Internetsicherheit in der EU. Die Dienststelle bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, hierunter Risikobewertungen, Empfehlungen und die Förderung von Kooperationen und Netzwerken unter den Mitgliedstaaten.
Neben der ENISA gibt es die Computer Emergency Response Teams, kurz CERTs. Jene Teams reagieren in Echtzeit auf Internetbedrohungen und Internetangriffe. Gleichzeitig sind sie sowohl auf nationaler wie ebenso auf regionaler Ebene aktiv und offerieren schnelle Unterstützung bei der Identifizierung und Entfernung von Internetbedrohungen.
Ein weiterer relevanter Spieler, der bei der Cybersicherheitsabwehr eine wesentliche Rolle spielt, ist das European Cybercrime Centre, knapp EC3, von Europol. Das EC3 fungiert als koordinierende Einheit für die Abwehr von Internetkriminalität in der Europäischen Union und begünstigt den Austausch wie auch die Gruppenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten.
Sämtliche dieser Behörden arbeiten Hand in Hand, um eine koordinierte und effektive Reaktion auf die zunehmenden Herausforderungen im Bereich der Internetsicherheit sicherzustellen. Die Tätigkeiten sind ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Cybersicherheitsstrategie.

Die EU-Cybersicherheitsstrategie als Eckpfeiler der digitalen Zukunft!

Fakt ist: Digitale Technologie und das Internet determinieren den Alltag – insbesondere den Businessalltag – maßgeblich. In diesem Kontext stellt die EU-Cybersicherheitsstrategie einen wichtigen Bestandteil für die Instandhaltung der digitalen Integrität und Absicherung in Europa dar. Durch eine Mischung aus koordinierten Maßnahmen, qualifizierten Behörden und flexiblen gesetzlichen Rahmenbedingungen bietet die Vorgehensweise einen robusten Schutzschild gegen die vielfältigen Internetbedrohungen von unserer Zeit.
Möchten auch Sie die Cybersicherheitsstrategie überlegen sowie auf den Prüfstand stellen? Oder haben Sie noch Anliegen zum Thema? Schreiben Sie uns an.

Europäische Cybersicherheitsstrategie: Europas Bollwerk gegen Internetgefahren und Internetkriminalität!

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